A1: Wahlordnung
Veranstaltung: | Sitzung 9.-11.2.2024 |
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Antragsteller*in: | Sprechteam (dort beschlossen am: 19.01.2024) |
Status: | Modifiziert |
Beschlossen am: | 19.01.2024 |
Eingereicht: | 19.01.2024, 22:14 |
Antragshistorie: | Version 1(19.01.2024) |
Veranstaltung: | Sitzung 9.-11.2.2024 |
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Antragsteller*in: | Sprechteam (dort beschlossen am: 19.01.2024) |
Status: | Modifiziert |
Beschlossen am: | 19.01.2024 |
Eingereicht: | 19.01.2024, 22:14 |
Antragshistorie: | Version 1(19.01.2024) Version 1 |
Wahlordnung für die Wahlen in der BAG Energie, Februar 2024
1. Wahlen sind geheim. Die Wahlen werden über Abstimmungsgrün durchgeführt.
1. Wahlen sind geheim. Die Wahlen werden anonymisiert über Abstimmungsgrün durchgeführt.
2. Im Wahlverfahren können bis zu drei Wahlgänge stattfinden. In jedem Wahlgang
sind Ja- und Nein-Stimmen sowie Enthaltungen zugelassen. Jede*r Stimmberechtigte
darf höchstens so viele Ja-Stimmen vergeben, wie Plätze zu besetzen sind. Zu
allen anderen Bewerber*innen können Enthaltungen oder Nein-Stimmen abgegeben
werden.
2. Im Wahlverfahren können bis zu drei Wahlgänge stattfinden. In jedem Wahlgang sind Ja- und Nein-Stimmen sowie Enthaltungen zugelassen. Jede*r Stimmberechtigte darf höchstens so viele Ja-Stimmen vergeben, wie Plätze zu besetzen sind. Zu allen anderen Bewerber*innen können Enthaltungen oder Nein-Stimmen abgegeben werden.
3. Im ersten oder zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Ja-Stimmen, aber
mindestens mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (Quorum).
4. Im dritten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Ja-Stimmen erhält, sofern
diese die Nein-Stimmen überwiegen und mehr als ein Drittel der abgegebenen
gültigen Stimmen umfassen (Quorum).
5. Erreichen das Quorum im ersten oder zweiten Wahlgang mehr Bewerber*innen, als
Plätze besetzt werden sollen, ist/sind der*die Bewerber*innen mit den meisten
Ja-Stimmen gewählt, entsprechend der Anzahl der zu besetzenden Plätze. Sofern
für den letzten zu vergebenen Platz Stimmengleichheit zwischen Bewerber*innen
herrscht, findet eine Stichwahl zwischen den entsprechenden Bewerber*innen
statt.
6. Gibt es im dritten Wahlgang Stimmengleichheit zwischen Bewerber*innen, die
das Quorum erreicht haben, so entscheidet die Versammlung über einen weiteren
Wahlgang mit demselben Prozedere.
7. In allen anderen Fällen ist niemand gewählt.
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